Förderung

Mit BEG-Zuschüssen für gutes Klima sorgen!

Der Gebäudesektor verursacht in Deutschland eine nicht unwesentliche Menge an CO2 -Emissionen. Wie nachhaltig unsere Gesellschaft sein und wie erfolgreich die Energiewende gelingen kann, darüber entscheidet deshalb auch die Energieeffizienz von Gebäuden.

Wichtig dabei ist, dass besonders effiziente Geräte eingesetzt werden. Die Nachrüstung oder Modernisierung dieser Systeme wird dank der BEG bezuschusst.

 

20% Förderung im Bereich der Raumkühlung

Bis zu 35% Förderung im Bereich der Raumbeheizung


Förderprogramm für Wärmepumpen & Kaltwassersätze

Im Bereich der Raumkühlung beträgt der Fördersatz 20%. Gefördert werden hierbei Geräte in Nichtwohngebäuden.

Wichtig ist zu beachten, dass vor dem Antrag der Förderung ein Energieeffizienzexperte eine technische Projektbeschreibung erstellt. Diese muss dann gemeinsam mit einem Angebot von uns bei der BAFA eingereicht werden.

Gerne beraten wir Sie über Ihre Fördermöglichkeiten und finden für Sie einen passenden Energieeffizienzexperten. 

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Bis zu 35 % Förderung im Bereich der Raumbeheizung.

Die Förderung im Heizbereich setzt sich wie folgt zusammen:

- Grundsätzlich 25% der förderfähigen Kosten

- 10% Austauschbonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, wobei die Gaskessel mindestens 20 Jahre alt sein müssen (außer Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Gefördert werden hier Wohn- sowie Nichtwohngebäude. Systeme zur reinen Raumbeheizung werden ebenso gefördert wie bivalente Anlagen. 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige Gerätekombination im Heizbereich die Energieeffiziensklasse A++ hat. Hierfür bekommen Sie von uns bei nicht gelisteten Geräten, ein Energielabel für Ihren Förderantrag.

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Warum wird gefördert?

Von der Arbeit über die Freizeit bis hin zum Wohnen: Wir verbringen große Teile unserer Zeit in Räumlichkeiten und verwenden dort ein hohes Maß an Energie. Durch intelligente Maßnahmen wie verbesserter Wärmeschutz, moderne Heiz- und Anlagentechnik und den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energieträger können Gebäude effizienter gemacht werden – und so maßgeblich zu einer besseren Klimabilanz beitragen.


Wer wird gefördert?

Der große Vorteil der BEG-Förderung: Nahezu jeder kann sie nutzen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter und Mieter eines Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes oder Gebäudeteils sowie Contractoren.

Förderberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümerschaften/ Wohnungsbaugenossenschaften
  • Freiberuflich tätige Personen
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße (beihilfefrei laut EU)
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts

Wie wird gefördert?

Sowohl BEG EM als auch BEG WG und NWG sind in den Varianten Zuschuss sowie Kredit mit Tilgungszuschuss möglich. In beiden Fällen müssen nach Abschluss der Maßnahme Nachweise über die durchgeführten Arbeiten eingereicht werden. Gleichzeitig ist die Einhaltung der Förderrichtlinien unabdingbar. Welche Variante vorteilhafter ist, hängt vor allem von der Verfügbarkeit von Eigenkapital zur Maßnahmenfinanzierung ab.


 

 

 

#BEG erklärt

In folgendem Video wird Ihnen die Bundesförderung für effiziente Geäude erklärt >>


 

 

 

Förderwegweiser

Mit dem Förderwegweiser Energieeffizienz gelangen Sie mit nur wenigen Klicks zu genau der Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt.


 

 

Förderantrag

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(Sie benötigen dafür ein Angebot von uns)

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und zur Angebotserstellung zur Verfügung.

 


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