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BEG 2023: Diese Änderungen gibt es bei der Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Rad der BEG-Förderung steht nicht still: Auch 2023 wird es zahlreiche Änderungen bei der Förderung geben.

Die neuen Förderrichtlinien sollen Ende Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Diese Änderungen gibt es 2023 bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen (BAFA):

  • Für alle, bei denen eine defekte Heizung ausgetauscht werden muss: Bei der Förderung von Wärmeerzeugern können die Mietkosten für provisorische Heiztechnik mitgefördert werden, wenn innerhalb der Befristung des Zuwendungsbescheids ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt oder eine förderfähige Heizungsanlage eingebaut wird, die die gesamte Versorgung übernimmt.
  • Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizung muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent).
  • Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt verschärft. Wärmepumpen werden in dafür ungeeigneten Gebäuden nicht gefördert. Gebäude sind geeignet, wenn die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreicht.
    1. Ab 2024 muss die JAZ bei geförderten Anlagen mindestens 3,0 betragen. Außerdem müssen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen die Geräuschemissionen des Außengeräts mind. 5 dB niedriger sein, als nach Ökodesign-Verordnung. Darüber hinaus steigen die technischen Mindestanforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs).
    2. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.
    3. Ab 2026 sind Luft-Wasser-Wärmepumpen nur förderfähig, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Ökodesign-Verordnung.

--> Wichtiger Hinweis: Die hier genannten Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1.1.2023 gestellt werden. Bereits gestellte Anträge sind davon nicht betroffen.